
Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) dient der einheitlichen Ausbildung und Prüfung im Reiten, Fahren und Voltigieren sowie in der Pferdezucht und Haltung. Die APO ist ein Regelwerk, das für alle Pferdesportler, Ausbilder, Verantwortliche der Vereins- und Betriebsführung, Turnierfachleute sowie für weitere mit der Ausbildung befassten Personenkreise, verbindlich ist.
Die APO hat ihre Gültigkeit im gesamten Bereich der Bundesrepublik Deutschland und wird von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) verfasst und herausgegeben.
Die Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung werden in einigen Sachgebieten (z.B. FN- Kennzeichnung, Trainerausbildung, Abzeichen etc.) durch Merkblätter, die im einzelnen die Durchführungsbestimmungen enthalten, ergänzt. Dieser Merkblätter gelten ebenfalls als Bestandteil der APO.
Alle vier bzw. sechs Jahre findet eine Überarbeitung der APO statt. Für die Überarbeitung sind Expertengruppen sowie die Delegierten der FN verantwortlich.
Warendorf (fn-press). Eine Zusammenfassung mit Änderungen und Ergänzungen zur Ausbildungs-Prüfungs-Ordnung (APO) 2006 ist im Internet unter http://www.pferd-aktuell.de/Doc-..22795/d.htm?backNode=72 veröffentlicht. Neben einigen redaktionellen Änderungen haben sich die meisten Änderungen aus einer Anpassung der APO an die seit dem 1. Januar 2008 gültige neue Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) ergeben.
Abschnitt B : FN Kennzeichnungen
Präambel: Kennzeichnungsschild wird während der Kennzeichnungsdauer lediglich „zur Verfügung gestellt“, geht nicht in das Eigentum des Betriebes über.
Grundvoraussetzungen: Genehmigungspflicht des Landesjugendamtes bei Betrieben, die Kinder und Jugendliche aufnehmen, entfällt lt. staatlichem Beschluss. Stattdessen Erlaubnis entsprechend der bundes- oder landesgesetzlichen Vorschriften erforderlich:
Zuchtbetrieb:
•Einführung des Aufzuchtbetriebes:
Schulen:
•Abbildung der erzielten Punktzahl auf dem FN-Schild kann auf Wunsch des
Betriebes erfolgen. (keine „Mussbestimmung“)
Reitschulen:
•Einführung der Reitschule 5 Punkte
•Verleihung des Titels „Fachschule“ für Reitschulen mit 5 Punkten, die
durch LV legitimiert sind, Trainer- und Richterausbildung zu betreiben.
•Einführung Reitschule Westernreiten 5 Punkte
Einrichtung für Therapeutisches Reiten:
•Aktualisierung und Anpassung an die Ausbildungsschwerpunkte. Zusätzlich
Einführung von Weiterbildungszentren.
Ausbildungsbetrieb:
•Aufnahme des Meisterbetriebes
Meldestellen:
•Aktualisierung entsprechend der Praxiserfahrung, Einführung einer
Punktevergabe
Vereinszertifizierung:
•Einführung einer Kennzeichnung (Zertifizierung) von qualifizierter und
vielfältiger Vereinsarbeit
Abschnitt C : Ausbildung im Umgang mit dem Pferd und in der Pferdekunde
•Verpflichtender Vorbereitungslehrgang und Lehrgangsleitung durch Trainer C,
B, A mit gültiger DOSB-Lizenz bzw. Pferdewirt Schwerpunkt
Reiten mit DOSB-Lizenz oder Fortbildungsnachweis der BBR oder
Pferdewirtschaftsmeister (gilt für alle Maßnahmen im Abschnitt C+D)
•Grundkurs Bodenschule: Praxisgerechte Überarbeitung der Inhalte
•Basispass Pferdekunde: Aufnahme der Inhalte/Prüfung zum
„Transport/Verladen von Pferden“ (gilt für alle Abzeichen)
•Sachkundenachweis: Aufnahme des Themas „Transport“ als gesondertes
Prüfungsfach
Abschnitt D : Abzeichen
•Steckenpferd/ Kleines und Großes Hufeisen : Anpassung an Praxis
(geringfügig erleichtert)
•Hufeisen Fahren: geöffnet für alle Altersgruppen, Aufnahme praktisches
Fahren
•Reitnadel/ Komb. Reitnadel: gestrichen, stattdessen Einführung des
„FN- Sportabzeichens Reiten“
• Deutsches Abzeichen
–Veränderung der Titel (Klasse statt Kleines, Bronze, Silber)
–Nachweis der Vereinsmitgliedschaft ab dem Deutschen Abzeichen der Klasse
IV erforderlich
•DRA IV:
–Einführung Stilspringprüfung mit Standardanforderungen der Kl. E einschl.
Inhalte aus Caprillitest
•DRA III
–Ergänzung eines neuen Theorieteils „Fragen rund um die Teilnahme am
Turniersport“
–Einführung des Schwerpunktabzeichens „Geländereiten“
•DRA III disziplinspezifisch
–Zum Bestehen der Prüfung muss in allen Teilbereichen die Note 6,0 und
besser erzielt werden.
•DRA IV und DRA III
–Ergänzung von Inhalten zum Bereich der Koordinations- und
Konditionsfähigkeiten
•WRA III
–WRA IV als Zulassungsvoraussetzungen um den Passus zugelassene Pferde
ergänzt
–Praktische Prüfung wird um eine weitere Disziplin erweitert
•WRA III aufgrund von Turnieerfolgen
–Genauere Erläuterungen der erforderlichen Platzierungen
•DLA III (Prüfer benötigen besondere Qualifikation)
–Dreimonatiger Zeitraum zwischen DLA IV und Zulassung zu DLA III
–Streichung der Inhalte zur Doppellonge
Abschnitt E: Lehr- und Organisationskräfte
•Aufnahme der Inhalte/Prüfung zum „Transport/Verladen von Pferden“ in allen
Prüfungen
•Angleichung der Trainerausbildung der Anschlussverbände an die DOSB
Struktur
• Vorbereitungsseminar
–Standardisierung der Durchführung
–Verbesserung der Vorauswahl der Teilnehmer
–nicht mehr Pflicht für Trainerassistenten
•Trainer C generell
–Aufnahme der Inhalte zur Mitgliedergewinnung/ -bindung im Fach
Organisation
•Trainer C Reiten Basissport
–Neue Zulassungsbedingungen: DRA III
–Aufwertung der „Vermittlungskompetenz“ der Trainer
–Hervorhebung des Pferdewirtschaftsmeisters als Lehrgangsleiter in der
Trainerausbildung
•Trainer C Fahren
–Einführung des Trainer C Fahren Basissport
•Trainer C Fahren Leistungssport
–Ergänzung der Turniererfolge bei den Zulassungsbedingungen
•Trainer C Schulsport
–Streichung einer separaten Ausbildungsmaßnahme. Stattdessen Trainer C
Basissport/Leistungssport plus Modul Schulsport. Begriff Trainer Schulsport
wird beibehalten
•Trainer C Westernreiten
–Prüfungsergebnis: Praktisches Reiten einer Horsemanship und
Unterrichtserteilung mindestens Note ausreichend
•Trainer B Reiten, Fahren, Voltigieren
–Aufwertung der „Vermittlungsfähigkeit“ von Theorie und Praxis
•Trainer B Fahren
–Einführung eines Trainer B Fahren Basissport
•Trainer B Fahren
–Streichung des Fahrens eines Einspänners
•Trainer B Voltigieren
–Veränderung der Zulassungsbedingungen: DVA III statt DVA IV
• Trainer B Westernreiten
–Prüfungsergebnis: Praktisches Reiten einer Horsemanship und
Unterrichtserteilung mindestens Note ausreichend
•Trainer A Reiten Basissport
–Einführung eines Trainer A Basissport entsprechend der DOSB
Rahmenrichtlinien
•Trainer A Reiten Leistungssport
–Aufwertung der Leistungssportinhalte
Abschnitt F : Turnierfachleute
•Richter Distanzreiten
–Aufnahme eines entsprechenden Platzhalters
•Richter Fahren Grundprüfung
–Aufnahme von Teilen von FBA
•FM
–Aufnahme der Eignungsprüfung somit FM/B
–Zulassung von Bewerbern auch ohne FBA
•Prüfer Breitensport
–Aufnahme eines entsprechenden Lehrganges mit Prüfung
•Vorbereitungsseminar
–Standardisierung von Inhalten und Abläufen
•Richter Reiten Grundprüfung
–Aufnahme von Teilen von BA
–neuer Titel DL/SL/B/BW/RP
–Absolvierung von BW/RP zwingend vor Vorbereitungslehrgang
•BA
–Reduzierung um Gewöhnungs-, Reitpferde-, und Eignungsprüfung
•DM/ SM
–Standardisierung der theoretischen Prüfungsinhalte
–Zulassung von Bewerbern auch ohne BA, jedoch mit bestandener
DL/SL/B/BW/RP Prüfung. Qualifikation umfasst DM und DPF Kl. M bzw. SM und
SPF Kl. M
•DS/ GP
–Standardisierung der theoretischen Prüfungsinhalte
•SM/ SS
–Angleichung an die LPO-Sterne-Systematik
•VS
–Anpassung an LPO und internationale Vorgaben

Weiterbildungen zur Lizenzverlängerung
(folgen Sie dem Link)
Vorsitzender,
Vertr. FN-Ausbild.-ställe
Werner Wieland
Markt 9 a
01468 Moritzburg
Tel.: 035207/817 55
Vertr. FN-Ausbild.-ställe
Walter Höver
Höfeweg 4
09366 Niederdorf
Tel.: 037296/15349
Vertr. FN-Ausbild.-ställe
Rocco Jope
Ritter-Pflugk-Str. 19
04249 Leipzig
Funk: 0177/8283026
Leiter der Landesreit- und Fahrschule
Jörg Piehozki
Kötschenbrodaer Str. 21
01468 Moritzburg
Tel.: 035207/82923
Funk: 0172/9283572
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Landestrainer Reiten
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Funk: 0172/3734428
Landestrainer Fahren
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Obere Bachstr. 51
08428 Langenbernsdorf
Tel.: 03761/81973
Funk: 0172/3742608
Fax: 03761/8882366
Pferdezucht-Scholz (at) arcor.de
Landestrainer Voltigieren
Peter Wagner
Leipziger Str. 166
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Tel. d.: 035207/896-15
Wagner (at) Sachsens-Pferde.de