Landesverband Pferdesport Sachsen e.V. - Samstag, 4. Februar 2012
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Ausbildung

 

Ausbildungs-Prüfungs-Ordnung (APO)

 

Die Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) dient der einheitlichen Ausbildung und Prüfung im Reiten, Fahren und Voltigieren sowie in der Pferdezucht und Haltung. Die APO ist ein Regelwerk, das für alle Pferdesportler, Ausbilder, Verantwortliche der Vereins- und Betriebsführung, Turnierfachleute sowie für weitere mit der Ausbildung befassten Personenkreise, verbindlich ist.

Die APO hat ihre Gültigkeit im gesamten Bereich der Bundesrepublik Deutschland und wird von der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) verfasst und herausgegeben.

Wesentliche Inhalte, die in der APO geregelt sind, befassen sich u.a. mit:

Die Regelungen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung werden in einigen Sachgebieten (z.B. FN- Kennzeichnung, Trainerausbildung, Abzeichen etc.) durch Merkblätter, die im einzelnen die Durchführungsbestimmungen enthalten, ergänzt. Dieser Merkblätter gelten ebenfalls als Bestandteil der APO.

Alle vier bzw. sechs Jahre findet eine Überarbeitung der APO statt. Für die Überarbeitung sind Expertengruppen sowie die Delegierten der FN verantwortlich.

Ergänzungsblatt mit APO-Änderungen im Internet

Warendorf (fn-press). Eine Zusammenfassung mit Änderungen und Ergänzungen zur Ausbildungs-Prüfungs-Ordnung (APO) 2006 ist im Internet unter http://www.pferd-aktuell.de/Doc-..22795/d.htm?backNode=72 veröffentlicht. Neben einigen redaktionellen Änderungen haben sich die meisten Änderungen aus einer Anpassung der APO an die seit dem 1. Januar 2008 gültige neue Leistungs-Prüfungs-Ordnung (LPO) ergeben.

 

 

APO 2010

Wesentliche Neuerungen der APO 2010

Abschnitt B : FN Kennzeichnungen

Präambel: Kennzeichnungsschild wird während der Kennzeichnungsdauer lediglich „zur Verfügung gestellt“, geht nicht in das Eigentum des Betriebes über.

Grundvoraussetzungen: Genehmigungspflicht des Landesjugendamtes bei Betrieben, die Kinder und Jugendliche aufnehmen, entfällt lt. staatlichem Beschluss. Stattdessen Erlaubnis entsprechend der bundes- oder landesgesetzlichen Vorschriften erforderlich:

Zuchtbetrieb:
•Einführung des Aufzuchtbetriebes:

Schulen:
•Abbildung der erzielten Punktzahl auf dem FN-Schild kann auf Wunsch des
  Betriebes erfolgen. (keine „Mussbestimmung“)

Reitschulen: 
•Einführung der Reitschule 5 Punkte
•Verleihung des Titels „Fachschule“ für Reitschulen mit 5 Punkten, die
  durch LV legitimiert sind, Trainer- und Richterausbildung zu betreiben.
•Einführung Reitschule Westernreiten 5 Punkte

Einrichtung für Therapeutisches Reiten:
•Aktualisierung und Anpassung an die Ausbildungsschwerpunkte. Zusätzlich
  Einführung von Weiterbildungszentren.

 Ausbildungsbetrieb:
•Aufnahme des Meisterbetriebes

 Meldestellen:
•Aktualisierung entsprechend der Praxiserfahrung, Einführung einer
  Punktevergabe

Vereinszertifizierung:
•Einführung einer Kennzeichnung (Zertifizierung) von qualifizierter und
 vielfältiger Vereinsarbeit


Abschnitt C : Ausbildung im Umgang mit dem Pferd und in der Pferdekunde
•Verpflichtender Vorbereitungslehrgang und Lehrgangsleitung durch Trainer C,
  B, A mit gültiger DOSB-Lizenz bzw. Pferdewirt Schwerpunkt
  Reiten mit DOSB-Lizenz oder Fortbildungsnachweis der BBR oder
  Pferdewirtschaftsmeister (gilt für alle Maßnahmen im Abschnitt C+D)
•Grundkurs Bodenschule: Praxisgerechte Überarbeitung der Inhalte
•Basispass Pferdekunde: Aufnahme der Inhalte/Prüfung zum 
 „Transport/Verladen von Pferden“ (gilt für alle Abzeichen)
•Sachkundenachweis: Aufnahme des Themas „Transport“ als gesondertes
 Prüfungsfach

 Abschnitt D : Abzeichen
•Steckenpferd/ Kleines und Großes Hufeisen : Anpassung an Praxis
 (geringfügig erleichtert)
•Hufeisen Fahren: geöffnet für alle Altersgruppen, Aufnahme praktisches
  Fahren
•Reitnadel/ Komb. Reitnadel: gestrichen, stattdessen Einführung des
  „FN- Sportabzeichens Reiten“
• Deutsches Abzeichen
  –Veränderung der Titel (Klasse statt Kleines, Bronze, Silber)
  –Nachweis der Vereinsmitgliedschaft ab dem Deutschen Abzeichen der Klasse
    IV erforderlich
•DRA IV:
  –Einführung Stilspringprüfung mit Standardanforderungen der Kl. E einschl.
    Inhalte aus Caprillitest
•DRA III
  –Ergänzung eines neuen Theorieteils „Fragen rund um die Teilnahme am
    Turniersport“
  –Einführung des Schwerpunktabzeichens „Geländereiten“
•DRA III disziplinspezifisch
  –Zum Bestehen der Prüfung muss in allen Teilbereichen die Note 6,0 und
    besser erzielt werden.
•DRA IV und DRA III
  –Ergänzung von Inhalten zum Bereich der Koordinations- und
     Konditionsfähigkeiten
•WRA III
  –WRA IV als Zulassungsvoraussetzungen um den Passus zugelassene Pferde
    ergänzt
  –Praktische Prüfung wird um eine weitere Disziplin erweitert
•WRA III aufgrund von Turnieerfolgen
  –Genauere Erläuterungen der erforderlichen Platzierungen
•DLA III (Prüfer benötigen besondere Qualifikation)
  –Dreimonatiger Zeitraum zwischen DLA IV und Zulassung zu DLA III
  –Streichung der Inhalte zur Doppellonge 

Abschnitt E: Lehr- und Organisationskräfte
•Aufnahme der Inhalte/Prüfung zum „Transport/Verladen von Pferden“ in allen
  Prüfungen
•Angleichung der Trainerausbildung der Anschlussverbände an die DOSB
 Struktur
•    Vorbereitungsseminar
  –Standardisierung der Durchführung
  –Verbesserung der Vorauswahl der Teilnehmer
  –nicht mehr Pflicht für Trainerassistenten
•Trainer C generell
  –Aufnahme der Inhalte zur Mitgliedergewinnung/ -bindung im Fach
    Organisation
•Trainer C Reiten Basissport
  –Neue Zulassungsbedingungen: DRA III
  –Aufwertung der „Vermittlungskompetenz“ der Trainer
  –Hervorhebung des Pferdewirtschaftsmeisters als Lehrgangsleiter in der
    Trainerausbildung
•Trainer C Fahren
  –Einführung des Trainer C Fahren Basissport
•Trainer C Fahren Leistungssport
  –Ergänzung der Turniererfolge bei den Zulassungsbedingungen
•Trainer C Schulsport
  –Streichung einer separaten Ausbildungsmaßnahme. Stattdessen Trainer C
    Basissport/Leistungssport plus Modul Schulsport. Begriff Trainer Schulsport
    wird beibehalten
•Trainer C Westernreiten
  –Prüfungsergebnis: Praktisches Reiten einer Horsemanship und
    Unterrichtserteilung mindestens Note ausreichend
•Trainer B Reiten, Fahren, Voltigieren
  –Aufwertung der „Vermittlungsfähigkeit“ von Theorie und Praxis
•Trainer B Fahren
  –Einführung eines Trainer B Fahren Basissport
•Trainer B Fahren
  –Streichung des Fahrens eines Einspänners
•Trainer B Voltigieren
  –Veränderung der Zulassungsbedingungen: DVA III statt DVA IV
•         Trainer B Westernreiten
  –Prüfungsergebnis: Praktisches Reiten einer Horsemanship und
    Unterrichtserteilung mindestens Note ausreichend
•Trainer A Reiten Basissport
  –Einführung eines Trainer A Basissport entsprechend der DOSB
    Rahmenrichtlinien
•Trainer A Reiten Leistungssport
  –Aufwertung der Leistungssportinhalte

Abschnitt F : Turnierfachleute
•Richter Distanzreiten
  –Aufnahme eines entsprechenden Platzhalters
•Richter Fahren Grundprüfung
  –Aufnahme von Teilen von FBA
•FM
  –Aufnahme der Eignungsprüfung somit FM/B
  –Zulassung von Bewerbern auch ohne FBA
•Prüfer Breitensport
  –Aufnahme eines entsprechenden Lehrganges mit Prüfung
•Vorbereitungsseminar
  –Standardisierung von Inhalten und Abläufen
•Richter Reiten Grundprüfung
  –Aufnahme von Teilen von BA
  –neuer Titel DL/SL/B/BW/RP
  –Absolvierung von BW/RP zwingend vor Vorbereitungslehrgang
•BA
  –Reduzierung um Gewöhnungs-, Reitpferde-, und Eignungsprüfung
•DM/ SM
  –Standardisierung der theoretischen Prüfungsinhalte
  –Zulassung von Bewerbern auch ohne BA, jedoch mit bestandener
    DL/SL/B/BW/RP Prüfung. Qualifikation umfasst DM und DPF Kl. M bzw. SM und
    SPF Kl. M
•DS/ GP
  –Standardisierung der theoretischen Prüfungsinhalte
•SM/ SS
  –Angleichung an die LPO-Sterne-Systematik
•VS
  –Anpassung an LPO und internationale Vorgaben